Definitionen

Eine geistige Behinderung ist keine Krankheit. Eine Behinderung ist ein auch gesellschaftliches Phänomen. Ein kleines Glossar üblicher Begriffe.


Krankheit

Krankheit wird definiert als eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung der Gesundheit, die eine Arbeitsunfähigkeit oder eine medizinische Behandlung zur Folge hat.
Eine Person mit geistiger Behinderung ist weder grundsätzlich arbeitsunfähig noch allgemein auf medizinische Behandlung angewiesen. Auch in ihrem Wohlbefinden ist sie nicht beeinträchtigt.


Behinderung

Behinderung bezeichnet die Auswirkungen, die ein angeborenes oder erworbenes Gesundheitsproblem auf das alltägliche Leben der betroffenen Person hat. Als behindert gilt ein Mensch, der aufgrund einer körperlichen Schädigung oder funktionellen Störung in seinen alltäglichen Aktivitäten und in seiner Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist. Behinderung wird also durch die Beziehung zwischen betroffener Person und ihrer Umwelt bestimmt. Dieses Wechselspiel kann fördernd oder behindernd sein.
Das Sozialversicherungsgesetz definiert nicht Behinderung, sondern Invalidität. Unter Invalidität ist danach die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit zu verstehen.


Geistige Behinderung

Geistige Behinderung bedeutet eine Beeinträchtigung im kognitiven Bereich. Zu den kognitiven Fähigkeiten eines Menschen zählen zum Beispiel die Fähigkeiten zu lernen, zu planen, zu argumentieren. Einschränkungen in diesem Bereich können auch bedeuten, dass eine Person Schwierigkeiten hat, eine Situation zu analysieren, etwas zu verallgemeinern oder vorauszuschauen.
Sie beeinflusst die Gesamtentwicklung oder die Lernfähigkeit in unterschiedlicher Art und Weise. Bei Menschen mit einer geistigen Behinderung verläuft die Entwicklung langsamer als bei anderen Menschen. Die Entwicklungsschritte sind weniger voraussagbar.
Es gibt genetisch bedingte, angeborene geistige Behinderungen wie zum Beispiel das Down-Syndrom. Stoffwechselstörungen, Komplikationen während der Geburt, Sauerstoffmangel oder Unfälle können ebenfalls geistige Behinderungen verursachen.
Die Diagnose allein sagt aber noch nichts über die mögliche Entwicklung eines betroffenen Kindes aus.


Symptom (Krankheitszeichen)

Symptome sind Zeichen, die auf eine Krankheit oder Verletzung hinweisen. Diese können sich sowohl auf der körperlichen wie auf der geistig-seelischen Ebene bemerkbar machen. Symptome können sowohl von den Betroffenen selbst (subjektiv) oder von Fachpersonen (klinisch) beobachtet und benannt werden.


Syndrom

Syndrom bezeichnet das gleichzeitige Auftreten unterschiedlicher Symptome, deren Ursache (Ätiologie) und Entwicklung mehr oder weniger bekannt sind.
Um eine gültige Diagnose erstellen zu können, müssen nicht alle, aber eine gewisse Anzahl typischer Symptome erkennbar sein. Wie viele der möglichen Zeichen erkennbar sein müssen, um ein Syndrom bestimmen zu können, wird in diagnostischen Beobachtungsskalen festgehalten. Diese werden immer wieder überprüft und neu angepasst.
Die Symptome eines Syndroms kommen bei jeder betroffenen Person in unterschiedlicher Häufigkeit und Intensität vor. Daher äussert sich ein Syndrom bei jedem betroffenen Menschen ganz unterschiedlich.


Handlungsfähigkeit

Wer handlungsfähig ist, hat die Fähigkeit, Rechte und Pflichten wahrzunehmen (Art. 12 ZGB). Er oder sie kann z.B. gültige Rechtsgeschäfte wie Arbeits- und Mietverträge abschliessen. Handlungsfähigkeit setzt voraus, dass jemand urteilsfähig und mündig ist. Mit 18 Jahren werden alle Jugendlichen mündig. Die Handlungsfähigkeit von erwachsenen Personen kann mit einer vormundschaftlichen Massnahme eingeschränkt werden (Entmündigung).


Urteilsfähigkeit

Urteilsfähig ist, wer "vernunftgemäss" handeln kann (Art. 16 ZGB). Das meint, dass eine Person intellektuell versteht, worum es geht und sie die Tragweite und Konsequenzen des eigenen Handelns begreifen kann. Eine urteilsfähige Person hat zudem auch willensmässig die Kraft und Fähigkeit, sich entsprechend einer gewonnenen Einsicht zu verhalten. Ob jemand urteilsfähig ist, kann immer nur im Einzelfall (d.h. in Bezug auf eine konkrete Situation und einen konkreten Entscheid) bestimmt werden.

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